Warum lokale KI? Fakten & Hintergründe — LexLocal
Hintergrund & Fakten

Warum die Frage nach der KI-Infrastruktur keine Nebensache ist

Kanzleien setzen zunehmend auf Künstliche Intelligenz — die Frage ist längst nicht mehr, ob, sondern wie. Fünf aktuelle Fälle aus der Berichterstattung der vergangenen Monate zeigen, worauf es bei dieser Entscheidung ankommt.

Die Entwicklung

KI in der Kanzlei ist längst Realität

Nahezu alle großen Kanzleien investieren inzwischen in KI-Teams und Softwarelösungen. Einer Umfrage des Thomson Reuters Institute zufolge nutzen bereits 40 Prozent der Beschäftigten in Rechtsberufen regelmäßig KI-Programme wie ChatGPT. Mehr als ein Fünftel der Kanzleien und Rechtsabteilungen in Europa und den USA hat KI bereits fest in den Arbeitsalltag integriert — ihre Zahl hat sich binnen eines Jahres nahezu verdoppelt.

Bezeichnend ist dabei, wofür sich Großkanzleien entscheiden: Bei Hogan Lovells etwa gehört KI längst zum Alltag — das Unternehmen hat dafür ein eigenes System entwickelt, in das Mitarbeitende Fälle einspeisen können, gerade damit Datenschutz und Anwaltsgeheimnis gewahrt bleiben. Wer es sich leisten kann, baut offenbar lieber selbst, statt Mandatsdaten einem fremden Cloud-Dienst anzuvertrauen.

Die Frage ist nicht mehr, ob KI in der Kanzlei ankommt. Sie ist längst da. Die eigentliche Frage ist, wo dabei die Daten verarbeitet werden.

Quelle: Benjamin Emonts, „KI in der Kanzlei: Rechtsanwaltsgehilfen? Brauchen wir nicht mehr", DIE ZEIT, 01.12.2025.

Vier Fälle aus den letzten Monaten

Wenn Cloud-KI zum Datenschutzproblem wird

Keiner der folgenden Fälle unterstellt böse Absicht. Sie zeigen etwas Grundsätzlicheres: Sobald Daten eine Kanzlei verlassen — über einen Cloud-Anbieter, einen geteilten Link oder eine Browser-Erweiterung — entstehen zusätzliche Stellen, an denen etwas schiefgehen kann.

Wenn der Software-Anbieter selbst zur Lücke wird
Hacker des Chaos Computer Club fanden bei RA-Micro, dem nach eigenen Angaben führenden Anbieter für Kanzleisoftware in Deutschland, gleich zweimal gravierende Sicherheitslücken: Automatische Cloud-Backups der Software „RA-Micro Essentials" waren über erratbare Adressen ohne Authentifizierung abrufbar und nur schwach verschlüsselt. Zugriff bestand auf Gerichtsakten, Adressdaten, E-Mails und Passwörter. 130 Kanzleien waren betroffen. Die Berliner Datenschutzbehörde prüft inzwischen ein Bußgeldverfahren — weil Betroffene ihrer Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO mangels Information durch den Anbieter gar nicht nachkommen konnten.
Carlotta Böttcher & Sara Wess, DER SPIEGEL 16/2026, 09.04.2026 — zum Artikel
Wenn „privat geteilt" nicht privat bleibt
Im Juli 2026 stellte sich heraus, dass Konversationen, die Nutzer über einen „Teilen"-Link des KI-Chatbots Claude eigentlich nur mit einzelnen Empfängern austauschen wollten, bei Google und Bing durchsuchbar waren — weil eine technische Kennzeichnung fehlte. Unter den auffindbaren Chats war unter anderem die Frage eines Anwalts, ob er einen vermuteten Berufspflichtenverstoß selbst melden müsse. Der Anbieter Anthropic äußerte sich dazu nicht.
Maddy Varner, WIRED, 27.07.2026 — zum Artikel
Sam Sabin, Axios, 27.07.2026 — zum Artikel
Wenn der Browser selbst zum Einfallstor wird
Zwei Browser-Erweiterungen, die sich als Werbeblocker ausgaben, fingen im Hintergrund sämtlichen Netzwerkverkehr ab und leiteten Unterhaltungen mit ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot, Perplexity, DeepSeek, Grok und Meta AI an fremde Server weiter — vollständige Gesprächsverläufe inklusive Modell, Abo-Status und Gerätekennung. Rund 90.000 Nutzer hatten die Erweiterungen installiert, bevor Sicherheitsforscher die Kampagne aufdeckten.
Tushar Subhra Dutta, Cyber Security News, 15.06.2026 — zum Artikel
Ihre Fragen sind selbst wertvolle Daten
OpenAI gewährte ZEIT ONLINE exklusiven Einblick in die zehn häufigsten Anwendungsfälle deutscher Nutzer — von Beziehungsfragen über Gesundheitsthemen bis zu beruflicher Kommunikation. Der Artikel zeigt anschaulich, in welcher Detailtiefe ein einzelner Anbieter Einblick in die Anliegen von Millionen Menschen hat, sobald diese über seine Server laufen. Für Mandatsdaten gilt dieselbe Logik — nur mit deutlich höherem Einsatz.
Nicolas Killian, ZEIT ONLINE, 16.04.2025 — zum Artikel
Und der Fall, in dem nichts schiefgeht

Wenn „gelöscht" im Kleingedruckten etwas anderes heißt

Die vier Fälle oben setzen alle voraus, dass etwas schiefläuft. Der folgende nicht. Er beschreibt den dokumentierten Normalbetrieb.

Zum 4. September 2026 hat Google die Datenschutzhinweise für seine Gemini-Apps aktualisiert. Darin steht, dass Chats, die zuvor von menschlichen Prüfern zu Trainingszwecken gesichtet wurden, beim Löschen der eigenen Aktivitäten nicht mitgelöscht werden. Sie bleiben, getrennt vom Google-Konto, laut Google

„bis zu drei Jahre aufbewahrt".

Unabhängig davon liegt die Standardaufbewahrung des Aktivitätsverlaufs bei 18 Monaten. Nichts davon ist ein Leck, ein Angriff oder ein Versehen: Es ist die angekündigte, nachlesbare Funktionsweise des Dienstes. Der Löschknopf existiert, er reicht nur nicht so weit, wie das Wort vermuten lässt.

Wichtige Einordnung: Das gilt für private Google-Konten
Für Google Workspace sagt Google ausdrücklich das Gegenteil zu: keine Nutzung von Kundendaten zum Training, keine manuelle Überprüfung der Inhalte ohne Erlaubnis, Aufbewahrungsfristen unter Kontrolle des Administrators. Wer einen Workspace-Vertrag hat, ist von der Drei-Jahres-Frist also nicht betroffen.

Genau darin liegt der Punkt: Ob ein Text nach drei Jahren noch existiert, entscheidet nicht die Technik, sondern die Vertragsstufe, auf der er eingegeben wurde. Für die Kanzlei heißt das, jede Eingabe eines jeden Mitarbeitenden dem richtigen Konto zuordnen zu können — auch die des Referendars, der am Samstag einen Absatz in sein privates Gemini kopiert. Das ist keine technische Grenze, sondern eine organisatorische, und sie lässt sich nicht prüfen, sondern nur voraussetzen.
Google-Hilfe: „Gemini-Apps-Aktivitäten" (Datenschutzhinweise, Stand 04.09.2026) — zur Google-Hilfe · Google Workspace Privacy Hub — zum Privacy Hub · Steffen Zahn, Notebookcheck, 05.09.2026 — zum Artikel
Was das für Ihre Kanzlei bedeutet

Vertraulichkeit ist keine Frage des Vertrauens in einen Anbieter

Das anwaltliche Berufsrecht verlangt nach §43a, §43e BRAO nicht nur Verschwiegenheit, sondern auch eine sorgfältige Auswahl und Kontrolle IT-gestützter Dienstleister. Und Art. 33 DSGVO verpflichtet dazu, eine Datenpanne binnen 72 Stunden zu melden — eine Pflicht, an der Kanzleien im RA-Micro-Fall der Berliner Aufsichtsbehörde zufolge scheiterten, weil sie vom Anbieter selbst nicht rechtzeitig informiert wurden.

Die vier Pannen oben haben eines gemeinsam: Keine setzt einen böswilligen Angreifer als Ausgangspunkt voraus. Es reicht ein ungeschütztes Backup, ein fehlendes Häkchen in einer technischen Konfiguration oder eine Browser-Erweiterung, die mehr tut, als sie verspricht. Jede zusätzliche Station, die Mandatsdaten auf dem Weg zur KI durchlaufen, ist ein zusätzlicher Punkt, an dem genau das passieren kann. Und der Gemini-Fall zeigt, dass es dafür nicht einmal eine Panne braucht: Auch der reguläre, angekündigte Betrieb kann bedeuten, dass Daten länger bestehen, als die Kanzlei annimmt.

Jede Cloud-Verbindung ist ein zusätzliches Glied in der Kette
Anbieter, Backup-Infrastruktur, geteilter Link, Browser: jede Station kann für sich genommen sorgfältig betrieben sein — und trotzdem in der Summe versagen.
Ein Versprechen ist kein Schutzmechanismus
„Ihre Daten sind bei uns sicher" war in keinem der vier Fälle falsch gemeint — und hat das Ergebnis trotzdem nicht verhindert.
Der Unterschied

Warum lokale Verarbeitung diese Risiken strukturell verändert

Alle fünf Fälle haben eine gemeinsame Voraussetzung: Daten mussten die eigene Infrastruktur verlassen — ein externes Backup, ein öffentlicher Link, ein fremder Server, an den eine Browser-Erweiterung Daten sendet, ein Speicher, über dessen Frist ein anderer entscheidet. Läuft die KI-Verarbeitung dagegen standardmäßig lokal, auf der eigenen Infrastruktur der Kanzlei, entfallen genau diese Übergabepunkte, solange keine Verbindung nach außen bewusst aktiviert wird.

Das macht lokale Verarbeitung nicht zu einem Allheilmittel — eine kompromittierte Browser-Erweiterung sieht grundsätzlich auch, was lokal auf dem Bildschirm erscheint. Aber sie entzieht vier der fünf hier beschriebenen Risiken genau die Voraussetzung, unter der sie entstehen konnten: die Abhängigkeit von der Cloud-Sicherheit, der Backup-Praxis, der Link-Freigabe und der Aufbewahrungspraxis eines fremden Anbieters. Das ist der Unterschied zwischen einem vertraglich zugesicherten Datenschutz und einem, der sich aus der Architektur selbst ergibt.

Wie lokale Verarbeitung in Ihrer Kanzlei konkret aussieht, klären wir am besten im Gespräch.

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Quellen
  1. Carlotta Böttcher & Sara Wess: „130 Kanzleien von IT-Sicherheitslücken betroffen", DER SPIEGEL 16/2026, 09.04.2026. spiegel.de
  2. Maddy Varner: „Private Claude Chats Exposed in Google and Bing Search Results", WIRED, 27.07.2026. wired.com
  3. Sam Sabin: „Your public Claude app may be searchable on Google", Axios, 27.07.2026. axios.com
  4. Tushar Subhra Dutta: „PromptSnatcher Ad Blocker Extensions Steal AI Chats From ChatGPT, Claude, and Gemini", Cyber Security News, 15.06.2026. cybersecuritynews.com
  5. Nicolas Killian: „Was die Deutschen ChatGPT fragen", ZEIT ONLINE, 16.04.2025. zeit.de
  6. Google-Hilfe: „Gemini-Apps-Aktivitäten – Datenschutzhinweise", Stand 04.09.2026. support.google.com
  7. Google Workspace: „Generative KI in Google Workspace – Privacy Hub", abgerufen 05.09.2026. knowledge.workspace.google.com
  8. Steffen Zahn: „Google Gemini: Dein gelöschter Chat bleibt bis zu drei Jahre", Notebookcheck, 05.09.2026. notebookcheck.com
  9. Benjamin Emonts: „KI in der Kanzlei: Rechtsanwaltsgehilfen? Brauchen wir nicht mehr", DIE ZEIT, 01.12.2025. zeit.de

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