Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Algofaktur GmbH, Ifflandstr. 67a, 12623 Berlin — nachfolgend „LexLocal" bzw. „Anbieter" genannt.
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Bereitstellung, Nutzung und Wartung der vom Anbieter entwickelten Legal-Tech KI-Software (nachfolgend „Software" oder „KI-Assistent"), die dazugehörige Hardware (Server) sowie flankierende Dienstleistungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
1.2 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, hierunter insbesondere Rechtsanwaltskanzleien, Notare und Rechtsabteilungen (nachfolgend „Kunde").
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand: Legal-Tech KI-Assistent
2.1 Die Software ist ein KI-gestütztes Assistenzsystem zur Beschleunigung und Automatisierung von Textaufgaben (Textanalyse, Zusammenfassungen, Pro/Contra-Analysen, Kommentierungen, Vollständigkeitsprüfungen) sowie zur Daten- und Fristenextraktion inklusive Timeline-Erstellung.
2.2 Die Software wird standardmäßig zur rein lokalen Ausführung (On-Premise) auf einem vom Anbieter bereitgestellten dedizierten Server („Hardware") innerhalb der IT-Infrastruktur des Kunden ausgeliefert. Dadurch verbleiben alle verarbeiteten Daten auf dem System des Kunden (Offline-Fähigkeit).
§ 3 Leistungs- und Preismodelle
Der Anbieter stellt die Software in drei unterschiedlichen Modalitäten bereit:
3.1 Modell 1 (Vollständiger Kauf): Der Kunde erwirbt die Hardware (Server) sowie eine zeitlich unbeschränkte, dauerhafte Nutzungslizenz der Software gegen Zahlung eines Einmalbetrags. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
3.2 Modell 2 (Hybrid-Modell): Der Kunde erwirbt die Hardware (Server) durch Einmalzahlung. Für die Nutzung der Software schließt der Kunde einen Abonnementvertrag mit monatlicher Lizenzgebühr ab.
3.3 Modell 3 (Miete / Hardware-as-a-Service): Hardware und Softwarelizenz werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages gemietet bereitgestellt. Hierfür fällt eine kombinierte monatliche Nutzungsgebühr an.
3.4 Für die Modelle 2 und 3 gewährt der Anbieter bei Vorab-Abschluss eines Jahresabos (Vorauszahlung) einen vertraglich zu definierenden Rabatt auf die periodischen Gebühren.
§ 4 Zusatzleistungen: Support, Finetuning und Dritt-Schnittstellen
4.1 Support: Der Kunde kann für einen festen monatlichen Betrag einen Wartungs- und Supportvertrag (z. B. für Updates und Systemwartung) abschließen.
4.2 Finetuning: Gegen Zahlung eines Einmalbetrags bietet der Anbieter ein kundenindividuelles Finetuning des Basis-KI-Modells an, um Kanzlei-spezifische Schreibstile oder Schwerpunkte zu trainieren.
4.3 RAG-Integration (Retrieval-Augmented Generation): Die Software bietet die Möglichkeit, eine kundenspezifische Datenbank lokal anzubinden, sodass der KI-Assistent Informationen aus eigenen Beständen des Kunden abruft. Die rechtliche und inhaltliche Verantwortung für die dort indexierten Daten trägt allein der Kunde.
4.4 Drittanbieter-Integration (z. B. Rechtsprechungs-Kommentare): Über optionale API-Schnittstellen kann die Software externe Verlagsinhalte abrufen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Lizenz- bzw. API-Kosten der Drittanbieter hat vollumfänglich der Kunde zu tragen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder Vollständigkeit der Drittanbieterinhalte.
§ 5 Cloud-Testversion
Dem Kunden kann für Evaluierungszwecke übergangsweise der Zugang zu einer Cloud-gehosteten Testversion der Software gewährt werden. Für diese Umgebung gelten abweichende Datenschutzbestimmungen (Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwingend erforderlich). Der Anbieter gewährleistet für Testversionen keine Service-Level-Agreements (SLA). Produktivdaten mit Mandantenbezug (Berufsgeheimnis gem. § 203 StGB) dürfen vom Kunden in die Cloud-Testversion nur anonymisiert geladen werden.
§ 6 Vergütung, Laufzeit und Kündigung
6.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Bei Modell 2 (Hybrid) wird der Software-Abonnementvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar (ausgenommen bei Buchung eines Jahresabos).
6.3 Bei Modell 3 (Miete) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat (bzw. ein Jahr bei Jahresabo), sofern er nicht ordentlich gekündigt wird.
6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Endet ein Mietvertrag (Modell 3), ist die Hardware auf Kosten des Kunden an den Anbieter zurückzusenden.
§ 7 Prüfpflicht des Kunden (Arbeitsergebnisse)
Der Kunde erkennt an, dass KI-Modelle technologisch bedingt naturgemäß zu fehlerhaften oder halluzinierten Ausgaben neigen können. Der KI-Assistent bietet lediglich Unterstützung; er ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche von der Software extrahierten Daten (insbesondere Fristen, Zeitpunkte) sowie generierten juristischen Ausarbeitungen zwingend vor jeglicher Verwendung oder Mandantenkommunikation auf juristische Richtigkeit und Vollständigkeit durch hierzu qualifiziertes Berufspersonal (Vier-Augen-Prinzip) eigenverantwortlich zu überprüfen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Anbieter leistet Gewähr für Mängel der Hard- und Software nach den gesetzlichen Bestimmungen (Kauf- bzw. Mietrecht, je nach Modell). Bei Modell 2 und 3 übernimmt der Anbieter die Instandhaltung der Software (ggf. über Fernwartung).
8.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für fehlerhafte Analyseergebnisse, insbesondere wegen verpasster Fristen, die aus den Ausgaben der KI resultieren, ist die Haftung gemäß der Pflichten aus § 7 ausgeschlossen, soweit der Kunde seiner Kontroll- und Prüfpflicht nicht nachgekommen ist.
8.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Hardware-Risiko
Bei Modell 1 und 2 bleibt die verkaufte Hardware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters. Bei Modell 3 (Miete) geht lediglich die Sachgefahr (Verlust, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte oder Überspannung) nach Übergabe und Installation auf den Kunden über.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.