Zu Hosting, Wartung, Haftung, den eingesetzten KI-Modellen und den Vertragsmodellen. Fehlt eine Frage? Wir beantworten sie gern persönlich.
Hosting & Technik
Wo und wie läuft die Software?
Wo wird die Software gehostet? Läuft sie in der Cloud?
Nein, standardmäßig in Ihrer Kanzlei selbst. Wir stellen einen kompakten, dedizierten Server bereit, der vor Ort in Ihrer eigenen IT-Infrastruktur installiert wird. Alle Mandatsdaten bleiben dadurch im Haus, die Software funktioniert auch vollständig offline. Für Evaluierungszwecke gibt es optional eine Cloud-Testversion. Dafür ist allerdings ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nötig, und Mandatsdaten dürfen dort nur anonymisiert eingespielt werden.
Wer kümmert sich um Wartung und Updates?
Optional über einen Wartungsvertrag mit uns: Für einen festen monatlichen Betrag übernehmen wir Updates und Systemwartung, bei Bedarf per Fernwartung. Ohne einen solchen Vertrag liegt die Instandhaltung bei Ihrer Kanzlei bzw. Ihrem IT-Dienstleister.
Welches KI-Modell kommt zum Einsatz?
Je nach Anforderung und vorhandener Hardware stehen unterschiedliche Modelle zur Wahl, darunter auch aktuelle offene Modelle wie Qwen 3.8, die inzwischen mit den besten proprietären (closed-source) Modellen mithalten können. Welches Modell für Ihre Kanzlei am sinnvollsten ist, klären wir im persönlichen Gespräch. Auf Wunsch ist zusätzlich ein kundenindividuelles Finetuning auf Ihren Schreibstil und Schwerpunkte möglich.
Kann ich die KI komplett offline betreiben?
Ja. Standardmäßig läuft die Software vollständig lokal, ganz ohne Internetanbindung. Eine Verbindung nach außen, etwa zur Anbindung externer Fachliteratur-Datenbanken, besteht nur, wenn Sie diese ausdrücklich aktivieren.
Lässt sich die KI mit unserer bestehenden Kanzleisoftware verbinden?
Ja. Über eine lokale RAG-Integration kann der Assistent auf Ihre eigenen Dokumentenbestände zugreifen (frühere Schriftsätze, Vorlagen, Gutachten). Über optionale Schnittstellen lassen sich zusätzlich externe Fachverlagsinhalte wie Kommentare oder Rechtsprechung einbinden. Die dafür anfallenden Lizenzkosten des jeweiligen Drittanbieters trägt die Kanzlei.
Bleibt der Assistent auch bei neuer Rechtsprechung auf dem aktuellen Stand?
Ja. Über optionale Schnittstellen zu spezialisierten externen Anbietern wie LexGraph fließt aktuelle Rechtsprechung laufend in den Assistenten ein. Statt sich auf den eingefrorenen Wissensstand eines Trainingszeitpunkts zu verlassen, recherchieren Sie so mit einer Tiefe und Aktualität, wie sie sonst nur ein gut sortierter Fachverlag bietet - taggenau, präzise und in Sekunden statt Stunden.
Vertrag & Kosten
Was kostet der Einstieg und wie lange bin ich gebunden?
Welche Preismodelle gibt es?
Drei Modelle: Eigentümer (einmaliger Kauf von Server und dauerhafter Lizenz, keine Mindestlaufzeit), Lizenz (Hybrid: Server-Kauf plus monatliches Software-Abo) und Miete (Hardware und Lizenz vollständig gemietet, Mindestlaufzeit 6 Monate). Details und aktuelle Preise finden Sie im Preise-Abschnitt.
Wie lange bin ich vertraglich gebunden?
Beim Kauf-Modell besteht keine Mindestlaufzeit. Beim Hybrid-Modell (Lizenz) läuft der Software-Abonnementvertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit 30 Tagen Frist zum Monatsende kündbar. Bei Miete gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten mit anschließender automatischer Verlängerung, sofern nicht gekündigt wird.
Was passiert mit der Hardware, wenn ich kündige?
Beim Miet-Modell senden Sie die Hardware nach Vertragsende auf eigene Kosten an uns zurück. Beim Kauf und beim Hybrid-Modell bleibt die Hardware nach vollständiger Bezahlung dauerhaft in Ihrem Eigentum.
Kann ich die Hardware zurückverkaufen, wenn ich sie nicht mehr benötige?
Bei den Modellen Eigentümer (Kauf) und Lizenz (Hybrid) ist ein Rückkauf der Hardware durch uns grundsätzlich möglich. Das geschieht individuell und zu den dann marktüblichen Konditionen. Ein pauschales Rückkaufversprechen können wir an dieser Stelle nicht geben, sprechen Sie uns im Bedarfsfall gerne direkt an.
Recht, Haftung & Qualität
Wer haftet, wenn die KI einen Fehler macht?
Wer haftet für Fehler der KI, z. B. eine übersehene Frist?
Die inhaltliche Verantwortung bleibt bei der Kanzlei. Der KI-Assistent unterstützt, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung: Jede extrahierte Frist und jede generierte Ausarbeitung muss vor Verwendung von qualifiziertem Berufspersonal nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft werden. LexLocal haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für Fehler, die aus einer unterlassenen Prüfung durch die Kanzlei resultieren, ist die Haftung ausgeschlossen. Details dazu regeln §§ 7 und 8 unserer AGB.
Ist der Einsatz mit dem Mandatsgeheimnis und der DSGVO vereinbar?
Das ist genau der Grund für den lokalen Ansatz: Da die Verarbeitung standardmäßig auf dem Server in Ihrer Kanzlei stattfindet, verlassen Mandatsdaten das Haus grundsätzlich nicht. Hintergründe zu §43a/§43e BRAO und der DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie in der Seite „Warum lokale KI?".
Wann ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich?
Das kommt auf den Umfang der Zusammenarbeit an: Die Software verarbeitet fortlaufend und in großem Umfang Mandatsdaten, genau dafür ist sie da. Das geschieht jedoch vollständig lokal auf dem Server in Ihrer Kanzlei und unter Ihrer eigenen Kontrolle. Algofaktur als Anbieter hat auf diese laufende Verarbeitung keinen Zugriff – ähnlich wie bei jeder anderen selbst betriebenen Software. Dadurch entsteht keine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO, ein AVV ist dafür nicht nötig. Anders sieht es dort aus, wo wir selbst Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten könnten: bei Fernwartung im Rahmen eines Wartungsvertrags, bei individuellem Finetuning mit Ihren Dokumenten oder bei Nutzung der optionalen Cloud-Testversion. Für diese Fälle schließen wir vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
Ihre Frage war nicht dabei?
Wir beantworten sie gern persönlich, ohne Verkaufsdruck, in einem kurzen Gespräch.